Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind unsere Spezialität

Wir sprechen „AGB“

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unsere Spezialität.

Anwalt für AGB - RA Matutis

Sie suchen einen Rechtsanwalt für AGB?

Jetzt haben Sie die richtige Kanzlei gefunden 🙂

Meine Kanzlei erstellt für Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) individuell, rechtssicher und schnell. Und dies bundesweit, da es für unsere Dienstleistung unerheblich ist, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

Sie wollen Abmahnsicherheit?
Hier habe ich als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Autor eines Kommentar zum UWG (Wettbewerbsrecht) die erforderliche Expertise um Schutz vor Abmahnungen gewährleisten zu können.

Sie wollen immer auf der rechtssicheren Seite sein?
Mittels UpdateVertrag bzw. Rechtstexteflatrate wird meine Kanzlei Ihre Texte kontinuierlich überwachen.

Ihr Unternehmen hat seine Besonderheiten?
Meine Kanzlei erstellt individuell passende AGB. Ziel ist es, dass die AGB zu 100% zu Ihrem Unternehmen passen.

AGB B2C Handel

Einmalig 500 EUR oder mtl. 35 EUR jeweils zzgl. USt.

AGB B2B Handel

Einmalig 1.500 EUR oder mtl. 100 EUR jeweils zzgl. USt.

AGB BLOG, Forum

Einmalig 400 EUR oder mtl. 25 EUR jeweils zzgl. USt.

AGB B2C Dienstleister

Einmalig 1.000 EUR oder mtl. 67 EUR jeweils zzgl. USt.

AGB B2B Dienstleister

Einmalig 1.800 EUR oder mtl. 120 EUR jeweils zzgl. USt.

AGB für Vermittler

Einmalig 1.600 EUR oder mtl. 110 EUR jeweils zzgl. USt.

AGB Webdesigner Agenturen


Einmalig 777 EUR oder mtl. 55 EUR jeweils zzgl. USt.

AGB Amazon, eBay & Co

Einmalig 300 EUR oder mtl. 20 EUR jeweils zzgl. USt.

AGB für Coaches Trainer

Einmalig 700 EUR oder mtl. 50 EUR jeweils zzgl. USt.

Keine Ahnung,
welches Angebot für Sie passend ist?

Fragen Sie uns, wir nennen Ihnen das passende Angebot.

Werden die AGB bzw. Rechtstexte auch in englischer Sprache erstellt?

Gern können wir Ihnen eine englische Version erstellen, der Aufpreis beträgt 50%.

Können auch AGB für Österreich oder die Schweiz erstellt werden?

Gern erstellen wir die Rechtstexte für die gesamte DACH-Region. Hier gibt es durch die Berücksichtigung der jeweiligen inländischen Rechtslage sowie dem VAT-reversed-Verfahren abweichende Preise und Konditionen. Bitte informieren Sie sich daher auf unseren speziellen Internetseiten für Unternehmen aus Österreich oder der Schweiz: AGB für Unternehmen aus Österreich und AGB für Unternehmen aus der Schweiz.

Was, wenn das Unternehmen seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat?

In diesem Fall bitten wir um Vorkassezahlung und können auch die Erstellung auf Basis der Rechtstexteflatrate nicht anbieten. Gern aber natürlich nach der Erstellung eine kontinuierliche Überwachung und Aktualisierung mittels Update-Vertrag.

Geht es nicht auch billiger?

Für Kleinunternehmer und gemeinnützige Organisationen sind wir bereit einen Nachlass von 30% auf die Pauschalpreisangebote zu gewähren, soweit im Gegenzug eine Vorkassezahlung erfolgt. Darüber hinausgehende Rabatte oder Nachlasse entsprechen nicht unseren Gepflogenheiten.

Können auch AGB für APPs erstellt werden?

Die vorstehenden Pakete sind unabhängig davon, ob Sie eine Website oder APP oder einfach nur einen Katalog oder nur Ihr Geschäftslokal als Vertriebsweg gewählt haben. Also erstellen wir natürlich die Rechtstexte auch für APPs. Weitere Infos hierzu finden Sie auch unter:  agb-erstellen.eu/agbs-fuer-apps/

Kann nicht auch gleich die Datenschutzerklärung für die Website miterstellt werden?

Wenn Sie zusätzlich eine datenschutzrechtliche Prüfung Ihrer Website sowie eine Datenschutzerklärung wünschen, dann erhöht sich das Pauschalpreisangebot um 150 EUR netto bzw. die Rechtstexteflatrate um monatlich 12 EUR netto. Sie erhalten dann also unser Angebot auf www.dsgvo-anwalt.eu beschriebenes Angebot zur datenschutzrechtlichen Absicherung Ihrer Website zum halben Preis.

Rechtstexteflatrate oder Update-Vertrag

Wir bieten für Kunden mit Sitz in Deutschland die Erstellung auf Basis der sog. Rechtstexteflatrate an. Dies ist ein Update-Vertrag in Bezug auf Rechtstexte, die erst noch erstellt werden.

Denn normalerweise erstellen wir AGB u.ä. zu einem Pauschalpreis und wenn Sie diese Texte dann im operativen Geschäftsablauf nutzen, also Ihr Unternehmen wirklich startet, können Sie auf Basis eines Update-Vertrages deren kontinuierliche Aktualität durch uns sicherstellen lassen. Der Update-Vertrag ist jederzeit monatlich kündbar.

Im Unterschied dazu hat der Rechtstexteflatrate-Vertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Wir gehen bei diesem Vertrag nämlich in Vorleistung und erstellen Ihnen zunächst die ideale Version Ihrer Rechtstexte.

Im Übrigen sind die beiden Varianten

Variante 1: Rechtstexteflatrate

Variante 2: Pauschalpreis und anschließender Update-Vertrag

komplett identisch, was unsere Leistungen angeht. Auf beiden Wege erhalten Sie jederzeit rechtssichere und aktuelle Rechtstexte.

Wenn Sie sich übrigens nach der Buchung zum Pauschalpreis erst deutlich später zum Abschluss eines Update-Vertrages entschließen sollten, erheben wir eine Gebühr für die erste Anpassung in Höhe von 20% des ursprünglichen Pauschalpreises für jedes Jahr, welches seit der Erstellung der Rechstexte bereits verstrichen ist.

Dies bedeutet z.B. bei einem Abschluss eines Update-Vertrages erst nach 2 Jahren, da z.B. die Programmierung Ihrer APP deutlich länger gedauert hat, dass wir eine einmalige zusätzliche Prüfgebühr von 40% des ursprünglichen Pauschalpreises berechnen.

Eigentlich doch alle sehr transparent. Nun haben Sie die Wahl. Welche Variante bevorzugen Sie?

Warum AGB überhaupt „erstellen“ lassen?

Sie können AGB (fälschlicherweise oft auch AGBs genannt, obwohl
dieser Plural nur richtig wäre, wenn Sie mehrere verschiedene Allgemeine Geschäftsbedingungen, also AGB, nutzen würden)
, selbst erstellen und hierfür die im Internet vorhandenen Muster-AGB oder AGB-Generatoren nutzen. Im Bereich der reinen Onlineshops für Privatkunden bzw. der Verkäufe über Ebay, Amazon, Dawande und ähnliche Plattformen mag dies selbst für rechtliche Laien durchaus möglich sein. Aber Sie müssen hierbei sicher sein, dass die verwendete Vorlage der aktuellen Rechtslage entspricht und auch tatsächlich für Ihr Angebot passend ist.

Denn gerade im Bereich des Handels B2C ist alles dergestalt reglementiert, dass jede verwendete veraltete Klausel zugleich ein
erhebliches Abmahnrisiko in sich birgt. Darüber hinaus müssen Sie auch selbst sicherstellen, dass Sie nicht nur aktuell gültige und passende AGB erstellt haben, sondern dass diese und die weiteren Rechtstexte wie z.B. die Widerrufsbelehrung und das Musterwiderrufsformular an der richtigen Stelle in Ihren Geschäftsablauf eingebunden sind.

Je interessanter und individueller Ihr Geschäftsmodell bzw. Ihre Angebote sind, desto komplizierter und vielschichter werden oft auch die erforderlichen Rechtstexte sein. Es wird also mit steigernder Individualität immer unwahrscheinlicher, dass Sie als juristischer Laie überhaupt in der Lage sind vollständige und rechtssichere AGB für Ihr Unternehmen zu erstellen.

Diese je nach Zielrichtung Ihres Unternehmens und Art und Weise Ihres Geschäftsmodells unterschiedliche Komplexität und mögliche Individualität der AGB berücksichtigt auch die Preisgestaltung der verschiedenen Angeobte meiner Kanzlei. Beginnend bei dem relativ streng reglementierten Verkauf via Ebay als günstiges Pauschalangebot bis hin zur Dienstleistung B2B als mit am meisten zu berücksichtigenden Regelungsmöglichkeiten und damit am oberen Ende der Preisgestaltung angesetztem Angebot.

Sie können gern selbst experimentieren mit dem Wissen aus dem
Internet selbst AGB zu erstellen, aber ich empfehle statt zu
experimentieren lieber gleich profesionell die erforderlichen
Rechtstexte und vor allem die AGB durch meine Kanzlei erstellen zu lassen. Denn wenn Sie meine Kanzlei Ihre AGB erstellen lassen, erhalten Sie nicht nur AGB, welche der aktuellen Rechtslage entsprechen, sondern es wird auch geprüft, ob die Einbindung der AGB und der weiteren Rechtstexte in Ihren Geschäftsablauf rechtssicher und zutreffend ist.

Nur wenn dies auch der Fall ist, können Sie wirklich Abmahnsicherheit haben.

Warum AGB „vom Anwalt“ erstellen lassen?

Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen können Ihnen
sicherlich AGB erstellen bzw. Ihnen deren AGB und Klauseln überbürden.
Ob diese dann aber wirklich für Ihren Einzelfall passend sind, bezweifle ich auf Grund der sehr starken Rationalisierung, welche für die Wirtschaftlichkeit entsprechender Organisationen erforderlich ist. Je komplexer oder individueller Ihr Unternehmen bzw. Ihr Geschäftskonzept ist, desto weniger werden die entsprechenden Vorlagen passend sein.

Wenn Sie aber einen Rechtsanwalt, also im Idealfall mich 🙂, mit der Erstellung Ihrer AGB beauftragten, dann wird zunächst der Bedarf an Klauseln für Ihr Unternehmen an Hand Ihres Geschäftsablaufes und Unternehmenskonzepts geprüft und dann werden hierfür die AGB erstellt.

Dieser erste Entwurf wird dann mit Ihnen durchgegangen bzw. Sie können hierzu Fragen stellen oder Änderungswünsche darlegen, so dass Sie als Ergebnis des gemeinsamen Prozesses perfekt für Sie passende und individuell für Sie erstellte AGB zur Verfügung haben.

Denn AGB sind nur dann wirklich passend erstellt, wenn Ihr
Unternehmen bzw. Sie als Unternehmer/in die AGB auch zu 100% verstanden haben und diese in Ihrem Unternehmen auch angewendet werden.

Denn was nützen an sich richtige AGB, wenn diese überhaupt nicht mit der Realität des Geschäftsablaufes in Ihrem Unternehmen übereinstimmen.

Und auch bei der nach der Erstellung der AGB erforderlichen
Eindindung der Rechtstexte in Ihren Geschäftsablauf stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt mit Rat zur Seite. Im Anschluss an die erfolgte Einbindung prüfen wir noch den entsprechenden
Geschäftsablauf, um sicherzustellen, dass die richtigen Texte an der richtigen Stelle und zur richtigen Zeit angezeit und übersandt werden.

Denn erst dann haben Sie wirklich perfekte AGB.

Wenn Ihre AGB durch einen Rechtsanwalt erstellt wurden, haben Sie auch in der Zukunft einen rechtlich versierten Ansprechpartner, der Ihre AGB und Ihr Unternehmen kennt. Auf diesen Service und diese Individualität im Zusammenhang mit der AGB-Erstellung durch einen Rechtsanwalt sollten Sie nicht verzichten.

Sind AGB überhaupt notwendig?

Eine gesetzliche Pflicht zur Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es nicht. Wenn keine AGB vorliegen, dann gilt das gesetzlich Geregelte. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen haben Sie Möglichkeiten Haftungsrisiken auszuschließen und die Verträge Ihren Wünschen anzupassen.

Da im Internethandel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von jedermann eingesehen werden können, erhöht jede Klausel das Risiko einer fehlerhaften Regelung und somit das Risiko deswegen abgemahnt zu werden. Wir raten daher dringend nur die wirklich erforderlichen Regelungen in die AGB aufzunehmen.

Andererseits müssen Sie vor allem im Rahmen des Onlinehandels mit Verbrauchern eine Vielzahl von Informationspflichten einhalten. Diese Informationspflichten kann man wunderbar im Rahmen der AGB erfüllen, so dass es schon deswegen empfehlenswert ist, die Informationen nicht einfach an den verschiedensten Stellen auf der Internetseite zu verteilen, sondern zusammengefasst im Rahmen der AGB zu geben.

Bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB bzw. fälschlicherweise auch AGBs genannt) ist grundsätzlich zwischen dem Rechtsverkehr mit Verbrauchern und dem mit sonstigen Vertragspartnern zu unterscheiden.

Viele Allgemeine Geschäftsbedingungen sind daher so gestaltet, dass zunächst Regelungen für alle Kunden aufgeführt sind und dann jeweils die für spezifizierte Kundengruppen, wie Unternehmer oder Verbraucher, die die entsprechenden Besonderheiten berücksichtigen.

Wir empfehlen oft aus Gründen der Übersichtlichkeit und Transparenz zwei separate Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorzuhalten. Ausnahmen gelten lediglich für solche Händler, die fast ausschließlich an Verbraucher verkaufen. In diesem Fall kann mit Ausnahme von einigen wenigen Stellen in den AGB gänzlich auf die Berücksichtigung von Unternehmern verzichtet werden, so dass dann immer die Regelungen gleich mit in den AGB, welche vorwiegend für Verbraucher (also B2C) geschrieben wurden, enthalten sind.